HNO Privatpraxis Düsseldorf-Kaiserswerth

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Neugeborenen-Hörscreening

Bereits in der 12. Schwangerschaftswoche ist das Hörorgan angelegt. In der 22. Schwangerschaftswoche kann man erste Reaktionen des Fötus auf akustische Reize per CTG und Ultraschalldiagnostik nachweisen. Etwa 1-3 von tausend normal geborenen Kindern kommen mit einer Hörminderung zur Welt oder erwerben diese in der Neugeborenenphase. In den ersten 8-12 Lebensmonaten nach der Geburt findet dann die Reifung der Hörbahn statt. Weiterhin kommt es zu synaptischen Verschaltungen im Hirnstammgebiet, die sehr stark von Stimulationen des Gehörs abhängen. Dies verdeutlicht, wie wichtig es ist, möglichst frühzeitig das Hörvermögen eines Neugeborenen zu untersuchen.

Werden angeborenen oder auch postnatale Hörstörungen zu spät erkannt, kann dies die gesamte Einwicklung des Kindes nachhaltig behindern.

Seit dem 1.1.2009 haben Neugeborene einen Anspruch auf ein universelles Neugeborenen-Hörscreening.

Dies ist eine leicht durchzuführende, für den Säugling völlig schmerzlose Untersuchung. Die Messung erfolgt über eine in den Gehörgang eingebrachte Sonde.

Die Einführung des Hörscreenings mittels transitorisch evozierter otoakustischer Emissionen (TEOAE) und ggf. zusätzlich die Hirnstammaudiometrie (AABR) ermöglichen es uns heutzutage, Hörstörungen frühzeitig zu erkennen und zu therapieren.

Das Hörscreening sollte idealerweise um den dritten bis fünften Lebenstag oder aber vor Entlassung aus der Geburts- beziehungsweise Kinderklinik erfolgen. Ist der Befund des Hörscreenings kontrollbedürftig, sollte er noch in der Geburts- beziehungsweise Kinderklinik mit einer AABR kontrolliert werden. Ist dies nicht möglich, wird die Kontrolluntersuchung ausnahmsweise spätestens bis zur U3 beim Kinder- oder HNO-Arzt angestrebt.